Tipps zur Vermietung

Mehr als 65 Prozent aller Deutschen wohnen zur Miete – davon wechseln rund zwei Millionen Haushalte jährlich ihren Wohnort. Und fast genauso oft müssen Vermieter einen geeigneten Nachmieter suchen. Je nachdem, in welchem Stadtteil sich die Wohnung befindet, gibt es unterschiedlich viele Anfragen.

Damit die Mieteinnahmen nahtlos weiterlaufen, sollte man sich rechtzeitig – am besten sechs bis acht Wochen vor dem Auszug – um einen zahlungskräftigen Nachfolger bemühen. Es sei denn, die Wohnung ist so heiß begehrt, dass sie ohne Probleme an den Mann gebracht werden kann. Andernfalls kann man immer erst einmal eine Anzeige im Internet aufgeben und ansonsten noch mehr Infos hier finden.

Die Preisfrage

Bevor ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wird, kann es nicht schaden, sich über die marktüblichen Preise in der näheren Umgebung zu informieren. Entweder fordert man einen aktuellen Mietspiegel bzw. ein Gutachten bei der Stadt oder dem örtlichen Mieterverein an – oder man sucht im Internet nach den neuesten Mietpreisen und ihren Veränderungen im Vergleich zum letzten Jahr. Das geht wesentlich schneller. Durch die Orientierungshilfe kann ein fairer Mietpreis festgelegt werden, der beiden Parteien, also dem Vermieter und dem Mieter, gerecht wird.

Der Nachmieter

Auch wenn viele Vermieter glauben, eine gute Menschenkenntnis zu haben, sollte der Nachmieter immer genauer unter die Lupe genommen werden. Am besten erkundigt man sich vorab, wie viele Menschen gedenken, in die Wohnung zu ziehen, und ob Haustiere mit von der Partie sind. Auch ist man vor Vertragsabschluss durchaus berechtigt, nach den Hobbys wie dem Spielen von lauten Instrumenten zu fragen. Ebenso ist es legitim, sich über die letzte Wohnung sowie deren Kündigungsgrund und dessen Vermieter zu informieren.

Der Mietvertrag

In Deutschland ist es üblich, dass der Mietvertrag die Gebrauchsüberlassung an einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses regelt. Deshalb muss dieser auch von beiden Parteien gelesen und unterzeichnet werden. Weiter sollte in dem Dokument die genaue Bezeichnung des Mietobjektes wie auch vermietete Nebenräume oder sonstige Mietgegenstände wie Garage, Gartenanteil, Kellerräume, Autoabstellplatz stehen. Darüber hinaus muss in dem Vertrag selbstverständlich die Höhe der Miete sowie der Beginn und (bei befristeten Mietverträgen) das Ende des Mietverhältnisses festgehalten werden.

Die Eigentumswohnung

Handelt es sich bei dem zu vermieteten Objekt um eine Eigentumswohnung, muss der Eigentümer die Gemeinschaftsordnung, eine Art Satzung, in der die grundlegenden Rechte und Pflichten der Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft festgelegt werden, berücksichtigen und die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwalter über das Mietvorhaben unterrichten bzw. um Zustimmung bitten. Andernfalls ist die Vermietung nicht legitim.

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